Sehr geehrtes AOK-Team,
folgender Sachverhalt liegt vor:
eine Gesellschafter Geschäftsführerin Fr. Muster ist zu 50% bei einer Muttergesellschaft GmbH beteiligt. Diese Muttergesellschaft GmbH ist zu 100% bei der Tochtergesellschaft GmbH beteiligt.
Frau Muster möchte jetzt als Minijobberin bei der Tochtergesellschaft GmbH angestellt werden.
Es ist uns zwar bekannt, dass eine Anstellung als Minijobberin direkt bei der Muttergesellschaft nicht möglich ist, da keine abhängige Beschäftigung vorliegt, aber wie verhält es sich mit der Konstellation bei der Tochtergesellschaft? Frau Muster wäre ja nicht "direkt" bei der Tochtergesellschaft beteiligt. Frau Muster ist aber gesetzliche Vertreterin bei der Tochtergesellschaft.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. D. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB
Tel: 0821/257 48 0