Ist auch ein auf Minijobbasis angestellter Fremdgeschäftsführer einer GmbH von der U1-Umlagepflicht befreit?
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Ist auch ein auf Minijobbasis angestellter Fremdgeschäftsführer einer GmbH von der U1-Umlagepflicht befreit?
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Hallo personal2024,
eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft ist bei Fremdgeschäftsführern und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie bei Vorstandsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen. Vom Umlageverfahren U1 sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
Dies ergibt sich aus den grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum „Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)“ vom 19.11.2019 und ist auch bei auf geringfügig entlohnter Minijobbasis angestellten Fremdgeschäftsführern einer GmbH anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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