Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist seit mehreren Jahren bei uns geringfügig beschäftigt. Er schöpft die jeweils gültige Verdienstgrenze voll aus. Einmalzahlungen hat er in der Vergangenheit nicht erhalten und sind auch vertraglich nicht vorgesehen.
Aufgrund einer Sondersituation möchten wir ihm einmalig eine Sonderprämie i.H.v. 2.000,00 € zukommen lassen. Für die Zukunft sind keine weiteren Sonderprämien vorgesehen.
Besteht die Möglichkeit ihm diese einmalige Prämie zukommen zu lassen ohne das sich der sozialversicherungsrechtliche Status als Minijobber ändert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung