Hallo liebes Expertenteam,
eine sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterin ist derzeit bei uns in Elternzeit. Nun übt sie während der Elternzeit ab 01.05. bei uns einen Minijob aus. Gleichzeitig hat sie bei einem weiteren Arbeitgeber bereits einen Minijob.
Ist es möglich, während der Elternzeit zwei Minijobs (Entgelte aus beiden Jobs zusammen höchstens 556 €) auszuüben, da die sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ja
während der Elternzeit ruht?
Wie sieht es mit dem Wechsel zum Ende der Elternzeit aus?
Die Elternzeit endet am 20.11.2025. Kann dann im Monat November bei uns bis 20.11. ein Minijob ausgeübt werden und zum 21.11. der Wechsel wieder auf eine sv-pflichtige Beschäftigung erfolgen? Ist dieser Wechsel während eines Monats möglich?
Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!