Expertenforum - Minijob

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  • 01
    Minijob

    Hallo!

    Wird ein Minijob im Privathaushalt - Betreuung von Seniorin und ein Minijob in einem Handwerksbetrieb zusammengerechnet > Summe darf die € 538,00 mtl. nicht übersteigen. Eine Hauptbeschäftigung wird von der Person nicht ausgeübt.

  • 02
    RE: Minijob

    Hallo Frau Merkle,

    eine Person kann (ohne eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung) zwei (oder weitere) geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ausüben, sofern die regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelte in Addition die maßgebende Geringfügigkeitsgrenze (aktuell: 538,00 €) nicht übersteigen.

    Die Tatsache, dass eine der beiden geringfügig entlohnten Minijobs im Privathaushalt ausgeübt wird, hat auf die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Auswirkungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Minijob

    Super, vielen Dank. So habe ich es auch gesehen aber die Aushilfe ist anderer Meinung.

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