Hallo!
Wird ein Minijob im Privathaushalt - Betreuung von Seniorin und ein Minijob in einem Handwerksbetrieb zusammengerechnet > Summe darf die € 538,00 mtl. nicht übersteigen. Eine Hauptbeschäftigung wird von der Person nicht ausgeübt.
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Wird ein Minijob im Privathaushalt - Betreuung von Seniorin und ein Minijob in einem Handwerksbetrieb zusammengerechnet > Summe darf die € 538,00 mtl. nicht übersteigen. Eine Hauptbeschäftigung wird von der Person nicht ausgeübt.
Hallo Frau Merkle,
eine Person kann (ohne eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung) zwei (oder weitere) geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ausüben, sofern die regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelte in Addition die maßgebende Geringfügigkeitsgrenze (aktuell: 538,00 €) nicht übersteigen.
Die Tatsache, dass eine der beiden geringfügig entlohnten Minijobs im Privathaushalt ausgeübt wird, hat auf die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Auswirkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Super, vielen Dank. So habe ich es auch gesehen aber die Aushilfe ist anderer Meinung.
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