Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin beschäftigt, die ein monatliches Entgelt in Höhe von 520 Euro erhält.
Im Dezember 2023 (von 01.12.-31.12.23) wurde sie versicherungspflichtig angemeldet, weil sie an einer Vertriebsaktion mitgearbeitet hat und ihre Stunden auf 32 Stunden erhöht hatte. SV-Entgelt betrug 1.950 €.
Ab Januar 2024 war sie wieder Minijobberin und hatte wieder 520 Euro verdient.
Nun hatten wir im September 2024 wieder eine kleine Vertriebsaktion zu der sie sich bereit erklärt zu helfen. (nicht unvorhergesehen) Die Stunden wurden ausbezahlt und sie hatte ein zusätzliches Entgelt von 207,26 Euro erhalten.
Der Jahreszeitraum ermittelten wir rückwirkend. Beginnend vom 30.09.2024 rückwirkend die letzten 12 Monate. In unserem Fall wird der Dezember 2023 dann nicht miteingerechnet, weil wir sie versicherungspflichtig beschäftigt hatten, oder?
Datum der Auszahlung Betrag Währung
31.10.2023 520 EUR
30.11.2023 520 EUR
31.01.2024 520 EUR
29.02.2024 520 EUR
31.03.2024 520 EUR
30.04.2024 520 EUR
31.05.2024 520 EUR
30.06.2024 520 EUR
31.07.2024 520 EUR
31.08.2024 520 EUR
30.09.2024 727,26 EUR
Gesamt 5.927,26 EUR unterhalb der Minijobgrenze
Haben wir den Fall richtig beurteilt?
Viele Grüße
J.M.