Expertenforum - Minijobgrenze überschritten

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  • 01
    Minijobgrenze überschritten

    Hallo zusammen,


    wir haben einen Kellner, der als Minijob abgerechnet wird. Er ist seit Januar diesen Jahres bei uns und hat für die 6 Monate Januar bis Juni ein Entgelt im Durschnitt von 516,75 € erzielt. Er war in den 6 Monaten 4 mal über der Grenze von 538 €. Was ist wenn er im Juli zum Beispiel ein Entgelt von 700 € erzielen würde. Müssten wir ihn dann ab Juli als SV-pflichtigen abrechnen? Was wäre wenn er ein Entgelt von zum Beispiel 560 € erzielen würde?


    Vielen Dank vorab.


    Viele Grüße

  • 02
    RE: Minijobgrenze überschritten

    Guten Tag,
     
    bei geringfügig entlohnter Beschäftigung kann das monatliche Entgelt unterschiedlich ausfallen. Das ist unschädlich, solange es sich um einzelne Monate handelt und die Jahresobergrenze von derzeit 6.456 Euro nicht überschritten wird. Sollte der Lohn in einigen Monaten mal über der Grenze liegen, wirkt sich dies in der Regel nicht auf die Sozialversicherungspflicht aus.
    Sobald ein Minijob beginnt, müssen Arbeitgeber das zu erwartende regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für die nächsten 12 Monate ermitteln. So können sie feststellen, ob die Beschäftigung geringfügig ist oder nicht.
     
    Wird der mtl. Betrag von 538 Euro überschritten ist dies unschädlich, solange der Jahresbetrag nicht überschritten wird. Dies kann auch mehrmals im Jahr der Fall sein.
     
    Die Geringfügigkeitsrichtlinien sagen in Pkt. 2.2.1.2 zu der Thematik:
    „Die Tatsache, dass aufgrund des unvorhersehbaren Jahresverlaufs in einzelnen Monaten auch Arbeitsentgelte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erzielt werden, ist unschädlich für das Vorliegen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, solange die Jahresentgeltgrenze nicht überschritten wird.“
    Hier können Sie die Geringfügigkeitsrichtlinien herunterladen: Minijobzentrale Download Geringfügigkeitsrichtlinien
     
    Die mtl. Überschreitungen in Ihrem Sachverhalt sind somit unschädlich, solange der Jahresbetrag in der (gewissenhaften) Prognose nicht überschritten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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