Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zur Abrechnung einer verstorbenen Mitarbeiterin.
Zuletzt abgerechnet wurde sie im Februar, danach befand sie sich im Krankengeldbezug.
Verstorben ist sie im September. Der Witwer erhält vom Arbeitgeber Sterbegeld.
Allerdings ist er aktuell selbst krankgeschrieben (bisher ohne Krankengeldbezug).
Die Verstorbene hat noch ein Überstundenkonto mit mehr als 100 Stunden.
Zudem beträgt der verbliebene Urlaubsanspruch der Verstorbenen noch 29 Tage.
Geplant ist die Auszahlung im Folgemonat des Sterbemonats.
Folgende Fragen ergeben sich:
Muss der Witwer irgendwelche Konsequenzen von seinem Arbeitgeber befürchten, wenn er das Sterbegeld trotz Krankschreibung ausgezahlt bekommt? Oder wäre eine Auszahlung im Sterbemonat (wo er krankgeschrieben ist) problematisch?
Wie können die Überstunden und Urlaubstage rechtsicher ausgezahlt werden? Bezieht diese Bezüge die Verstorbene oder der Witwer? Und wann sollten die Bezüge ausgezahlt werden?
Im letzten Monat, wo sie noch „normales“ Entgelt erhalten hat (Rückrechnung?)? oder im Sterbemonat?
Die Abrechnung soll auf jeden Fall rechtsicher (Sozialversicherungs-/Steuer- und auch Arbeitsrechtlich) erfolgen.
Vielen Dank und freundliche Grüße!