Expertenforum - Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Mutterschaftsgeld

    Liebes Experten-Team,


    wir haben mal wieder einen Fall, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen.


    Wir haben eine Mitarbeiterin, die für eine Außenstelle in Großbritannien tätig ist, der deutsche Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Jetzt ist diese Mitarbeiterin schwanger und kehrt nach der Geburt des Kindes, während des Mutterschutzes nach der Geburt zurück nach Deutschland. Während des Ruhens des deutschen Vertrages wurde weiterhin die U2 Umlage für diese Mitarbeiterin abgeführt. Die deutsche Krankenversicherung (MA war vorher freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen KV) ist während des Ruhens auf Anwartschaft umgestellt, da die Mitarbeiterin über einen Sammelvertrag krankenversichert ist.

    Jetzt unsere Frage, die Mitarbeiterin kehrt während des Mutterschutzes nach der Geburt wieder zurück und geht im Anschluss in Elternzeit. Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Müssen wir als Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen?


    Vielen Dank und viele Grüße

    M. Sering

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,
     
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben weibliche Mitglieder einer Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Eine Anwartschaftsversicherung beinhaltet einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht. Ausschlaggebend ist dabei das Versicherungsverhältnis zum Beginn der Schutzfrist.
     
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine individuelle Bewertung des von Ihnen beschriebenen Sachverhaltes nur unter Klärung der tatsächlichen Verhältnisse und daher nicht im Rahmen dieses Forums möglich ist. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die zuständige Krankenkasse.
     
    Ihre Frage, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss, betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für  Arbeitsrecht .
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „ Arbeitsrecht “ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik  Arbeitsrecht  verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „ Arbeitsrecht “.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass für die Auslandstätigkeit in Großbritannien der bisherige „deutsche“ Arbeitsvertrag ruhend gestellt wurde und mit der Mitarbeiterin für die Dauer der Auslandstätigkeit ein weiterer Arbeitsvertrag mit dem britischen Rechtsträger geschlossen wurde.


    Das Mutterschutzrecht (und damit der Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld) ist davon abhängig, ob in dem „britischen“ Arbeitsvertrag deutsches Arbeitsrecht vereinbart wurde oder bei fehlender Vereinbarung, wenn das „britische“ Arbeitsverhältnis trotz der Tätigkeit in Großbritannien einen näheren Bezug zu Deutschland haben sollte. Letzteres dürfte allerdings der Ausnahmefall sein.


    Ist danach deutsches Mutterschutzrecht nicht anwendbar, besteht auch kein Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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