Eine Mitarbeiterin arbeitete Vollzeit (40 h/Wo.) bis zur Geburt ihres 1. Kindes am 11.10.2022.
Während der Elternzeit (zunächst beantragt bis 10.10.2024 und jetzt verlängert bis 14.12.2024) arbeitet sie Teilzeit (8,0 h/Wo.).
Laut Änderungsvertrag ist die Teilzeitarbeit befristet für die Dauer der Elternzeit.
Die Mitarbeiterin ist nun erneut schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 26.01.2025. Die Mutterschutzfrist beginnt am 15.12.2024.
Bemisst sich der Zuschuss zum Mutterschaftgeld nun nach dem Vollzeitgehalt oder nach dem Teilzeitgehalt?