Expertenforum - Mutterschaftsgeld in Monaten mit 31 Tagen

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  • 01
    Mutterschaftsgeld in Monaten mit 31 Tagen

    Guten Tag, wir haben einen Mutterschutz vom 26.07.24 bis 01.11.2024. Zahlen Sie für August und Oktober Mutterschaftsgeld für 30 oder 31 Tage?

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld in Monaten mit 31 Tagen

    Guten Tag,
     
    das aus dem Nettoentgelt berechnete Mutterschaftsgeld wird für Kalendertage gezahlt. Dabei sind jeweils die tatsächlichen Kalendertage eines Monats zu berücksichtigen; dies gilt auch, wenn das Mutterschaftsgeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen ist. Nur in Fällen, in welchen das Mutterschaftsgeld aus dem Krankengeld berechnet wurde, wird ein voller Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Mutterschaftsgeld in Monaten mit 31 Tagen

    muss der AG dann auch Kalendertäglich also ggf. für 31 Tage im August den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen und bekommt dann auch eine U2-Erstattung für 31 Tage? Unser altes Abrechnungssystem (Loga) hat immer nur für 30 Tage den Zuschuss gezahlt(auch in Monaten mit 31 Tagen), das Neue ( SAP) zahlt für 31 Tage, deshalb sind wir unsicher was korrekt ist.

    Vielen Dank

  • 04
    RE: Mutterschaftsgeld in Monaten mit 31 Tagen

    Guten Tag,
     
    die Ausführungen zum Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatten wir Ihnen in Ihrer ersten Frage beantwortet:
    „Dabei sind jeweils die tatsächlichen Kalendertage eines Monats zu berücksichtigen; dies gilt auch, wenn das Mutterschaftsgeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen ist. Nur in Fällen, in welchen das Mutterschaftsgeld aus dem Krankengeld berechnet wurde, wird ein voller Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt.“
     
    Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Bestimmungen, zu denen wir im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte geben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Wenn Sie die vollen Kalendertage mit Zuschüssen belegen, sind diese im Rahmen der Umlage 2-Erstattung erstattungsfähig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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