Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN ist auf Grund von Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und zeitweise gleichzeitig Krank geschrieben. Lt. Auskunft der KK geht die Krankschreibung vor dem Beschäftigungsverbot, somit gibt es für die Krankschreibungstage keine Erstattung nach U2. Nunmehr ist abzusehen, dass die LFZ endet und das KG einsetzt und die Krankheit weiterhin in den regulären Mutterschutz fallen wird. Ist in dem Fall vorrangig die Unterberechnung auf Grund von Krankengeldzahlung zu berücksichtigen und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auszusetzen?
Vielen Dank Kluge