Sehr geehrtes Expertenteam,
Wir haben eine Mitarbeiterin, die nach der Mutterschutzschutzfrist während der Stillzeit von uns Mutterschutzlohn bekommt. Nun hat diese Mitarbeiterin während der Mutterschutzfrist ihren ersten Wohnsitz bis auf weiteres nach Österreich verlegt und wir fragen uns, wie wir nach der Mutterschutzfrist (während der Stillzeit) den Mutterschutzlohn zu behandeln haben.
Ist die Mitarbeiterin weiterhin in D sozialversicherungspflichtig, obwohl sie während der Stillzeit ja keine Tätigkeit in D „ausübt“?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!