Expertenforum - Mutterschutzlohn

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Mutterschutzlohn

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    für die Berechnung des Mutterschutzlohnes während Beschäftigungsverbot ist nach §18 MuSchG das Entgelt in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft maßgeblich, nach § 21 MuSchG ist eine danach eintretende dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe zu berücksichtigen.

    Frage 1: gilt dies für Erhöhungen und für Reduzierungen des Arbeitsentgelts oder nur für Änderungen zu Gunsten der Mitarbeiterin?

    Frage 2: gilt dies nur für direkte Entgeltveränderungen oder auch für Änderungen, die sich aus einer Änderung des Beschäftigungsumfanges ergeben (Arbeitszeit-Erhöhung oder Arbeitszeit-Reduzierung)?

    In beiden Fällen ist nicht die Schwangerschaft die Ursache für die Anpassung und es sind keine Tatbestände nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG.


    Vielen Dank schon Vorab!

  • 02
    RE: Mutterschutzlohn

    Hallo Susanne WW,
     
    Ihre Frage zur Ermittlung des Mutterschaftslohnes während eines Beschäftigungsverbotes betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Mutterschutzlohn

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 21 Abs. 4 MuSchG sind Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen. Das heißt, nicht nur Vergütungserhöhungen, sondern auch Vergütungsreduzierungen sind beachtlich.


    Diese Entgeltveränderungen können sich auch aus einer Reduzierung des Arbeitszeitumfangs ergeben, sofern kein Fall der Teilzeittätigkeit während einer vorangegangenen Elternzeit in Rede steht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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