Guten Tag liebe Experten,
wir müssen Geschenke an Mitarbeitende über der Freigrenze aus den Jahren 2020 bis 2024 nachmelden. Unser Steuerbüro empfahl nach Rücksprache mit den Krankenkassen die Beitragsnachweise der entsprechenden Jahre des Monats Dezember pauschal zu korrigieren. Unseres Erachtens müssen zumindest die RV-Beiträge namentlich nachgemeldet werden. Wie erreichen wir die rechtmäßige Nachmeldung der SV-Beiträge unter Berücksichtigung des Erwerbs einer Anwartschaft in der Rentenversicherung?
Vielen Dank!