Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der 2 Kinder hat (28 u. 30 Jahre alt).
Für die Zuschlagsbefreiung in der Pflegeversicherung, wurde ihm bisher ein Kind berücksichtigt. Als Nachweis haben wir die Angaben in den Steuermerkmalen genommen (Kinderfreibetrag 1,0 in den Steuermerkmalen). Weitere Nachweise (wie Geburtsurkunde Kinder) haben wir nicht verlangt und lagen uns nicht vor.
Aufgrund der Änderungen in 2023 haben wir nach Nachweisen gefragt (Geburtsurkunden), welche vom Mitarbeiter nicht eingereicht wurden.
Dieser besagte Mitarbeiter wird ab Juni nicht mehr im Unternehmen sein, sodass wir für ihn keinen Initialabruf ab Juli tätigen können.
Der Mitarbeiter behauptet weiterhin, dass er nicht in der Pflicht ist, Nachweise (Geburtsurkunden) nachzureichen.
Stimmt das?
Reicht in dem Fall der Nachweis der Steuermerkmale aus?
Freundliche Grüße