Ein neuer MA beginnt im Oktober 2024.
Reicht es mir für die korrekte Lohnabrechnung aus (im Rahmen des vereinfachten Nachweisverfahrens), wenn der neue Mitarbeiter seine beiden Kinder mit Namen und Geburtsdatum im Personalfragebogen niederschreibt und den Personalfragebogen und die Richtigkeit der Angaben im Personalfragebogen eigenhändig unterschreibt.
Darf ich dann auf Kopien der beiden Geburtsurkunden verzichten?
Würde ggf. eine Elstam-Rückmeldung mit 2,0 Kinderfreibeträgen ebenso als Nachweis gelten?
Vielen Dank!