Liebes Expertenteam,
wir (Unternehmen der privaten Wirtschaft) leisten eine Nachzahlung (Einmalzahlung) an einen früheren Mitarbeitenden (vor mehreren Jahren ausgeschieden). Dieser ist inzwischen Beamter, privat versichert und liegt mit seinen Einkünften oberhalb der Bemessungsgrenzen 2024 zur RV/AV.
Wie müssen wir die Zahlung sv-rechtlich beurteilen im Hinblick auf SV-Schlüssel und Personengruppenschlüssel?
Besten Dank vorab und viele Grüße!