Expertenforum - Nachzahlung von Beiträgen- geldwerter Vorteil AN

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  • 01
    Nachzahlung von Beiträgen- geldwerter Vorteil AN

    Liebes Expertenteam,


    ist es ein geldwerter Vorteil für einen Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nachzahlen muss, die ursprünglich anteilig vom Arbeitnehmer zu tragen gewesen wären, aber aufgrund der dreimonatigen Korrekturgrenze nicht mehr von ihm eingefordert werden dürfen?


    Danke für Ihre Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen

    Personal 1234

  • 02
    RE: Nachzahlung von Beiträgen- geldwerter Vorteil AN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall liegt kein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers vor, da der Arbeitgeber mit den Zahlungen einer eigenen gesetzlichen Pflicht genügt. (Im Gegensatz dazu würden geldwerte Vorteile entstehen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer-Anteile SV aufgrund einer sogenannten "Nettolohnabrede" vertraglich übernimmt.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Nachzahlung von Beiträgen- geldwerter Vorteil AN

    Sehr geehrte Experten,


    von unserem Softwarehaus haben wir die Rückmeldung erhalten, dass, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile der Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt, es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handelt. In der Folge sind diese Arbeitnehmeranteile als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen. Somit wird auch bei der Entgeltkorrektur der Betrag als geldwerter Vorteil zugrunde gelegt.

    Sehen Sie das auch als richtig an, da die Korrektur und der geldwerte Vorteil automatisch systemseitig berechnet wird.


    Danke nochmals für Ihre Expertise.


    VG

  • 04
    RE: Nachzahlung von Beiträgen- geldwerter Vorteil AN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach der Rechtsprechung des BFH ist zu unterscheiden zwischen Nachzahlungen, die dem einzelnen AN zugutekommen und „systemnützigen“ Nachzahlungen (z.B. sogenannten „Summenbescheiden“ nach § 28f Abs. 2 Satz 1 SGB IV), die nicht zu Leistungsansprüchen der AN führen (vgl. Urt. v. 15.06.2023 - VI R 27/20, Rn. 20). Bei den erstgenannten Nachzahlungen (bezogen auf einzelne AN und für diese leistungsbegründend) liegen lohnsteuerlich geldwerte Vorteile vor, im zweitgenannten Fall nicht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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