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  • 01
    Nebenberuflich Angestellt

    Hallo liebes Experten-Team,


    ich habe einen Mitarbeiter, der ist nebenberuflich Angestellt und hauptberuflich Selbstständig.

    D.h. ich müsste Ihn in seiner Anstellung mit 0110 schlüsseln.


    Jetzt meine Frage, er verdient nur 500,00 €. Dann kann ich Ihn ja auch als Minijobber anmelden, also mit 0100, oder 0500 schlüsseln ?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Nebenberuflich Angestellt

    Hallo Tamara180,
    für gesetzlich krankenversicherte Personen, die neben ihrer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, besteht in der Beschäftigung grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „6100“).
     
    Diese haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen (Beitragsgruppenschlüssel „6500“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Nebenberuflich Angestellt

    Hallo liebes Experten-Team,


    aber er ist ja durch die hauptberuflich selbstständige Tätigkeit privat krankenversichert.

    Kann ich Ihn dann in seinem nebenberuflichen Minijob nicht mit 0100/0500 schlüsseln ?


    Wäre er über 538,00 € wäre es ja schließlich auch in der Krankenversicherung frei (0110) ?


    Vielen Dank!

  • 04
    RE: Nebenberuflich Angestellt

    Hallo Tamara180,

    da nach Ihren Angaben der zu beurteilende Mitarbeiter privat krankenversichert ist, findet der Beitragsgruppenschlüssel „0100“, bzw. bei beantragter Befreiung von der Rentenversicherungspflicht „0500“ Anwendung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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