Folgende Frage hat sich in unserer Kanzlei ergeben:
Eine Dame war vor dem Mutterschutz und der Elternzeit hauptberuflich mit 25 h/Wo in einem Angestelltenverhätnis und ging nebenbei mit 15h einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Beiträge zur SV wurden nur aus dem Hauptberuf geleistet. In der Elternzeit und während des Elterngeldbezugs ist sie nur 15h/Wo für die freiberufliche Tätigkeit tätig. Beiträge zur SV werden derzeit nicht gezahlt aufgrund des Elterngeldbezugs. Nun möchte sie ab Juli noch eine geringe nebenberuflich gewerbliche Tätigkeit aufnehmen mit einem Stundenumfang von höchstens 5h /Wo. Muss sie dann Beiträge zur SV zahlen? Gibt es hier Einkommensgrenzen oder / und Stundengrenzen? Was wäre noch zu beachten? Vielen Dank