Sehr geehrte Damen und Herren,
Nebenjob als Minijob angestellter Zahnarzt; Pflichtbeiträge zur DRV. Ist dieser Beitrag tatsächlich an die DRV zu zahlen? Im ersten Anstellungsverhältnis ist der Zahnarzt ja von der gesetzlichen Beitragspflicht befreit und pflichtversichert in der Zahnärzteversorgung.
Vielen Dank Kluge