Expertenforum - Nebenjob als Minijob angestellter Zahnarzt

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  • 01
    Nebenjob als Minijob angestellter Zahnarzt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Nebenjob als Minijob angestellter Zahnarzt; Pflichtbeiträge zur DRV. Ist dieser Beitrag tatsächlich an die DRV zu zahlen? Im ersten Anstellungsverhältnis ist der Zahnarzt ja von der gesetzlichen Beitragspflicht befreit und pflichtversichert in der Zahnärzteversorgung.

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Nebenjob als Minijob angestellter Zahnarzt

    Guten Tag, 
     
    üben Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, sind sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
     
    Für sie besteht jedoch die Möglichkeit,  sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

    a)  Als geringfügig Beschäftigte können sie sich per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen oder
    b) als Mitglied der berufsständischen Versorgung können sie sich mit einem förmlichen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien lassen.

    Für den Arbeitgeber der geringfügig entlohnten Beschäftigung hat dies unterschiedliche Auswirkungen.

    Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke zu zahlen, die in der Beschäftigung nach der Möglichkeit Buchstabe a) von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind.

    Nicht zu zahlen ist der Pauschalbeitrag an die DRV, wenn die Befreiung als Mitglied der berufsständischen Versorgung nach Möglichkeit Buchstabe b) besteht. In diesem Fall sind Beiträge zur Rentenversicherung an das berufsständische Versorgungswerk zu zahlen.
     
    Weitere Informationen und Link zu Antragsformularen der Befreiung erhalten Sie hier: https://www.informationsportal.de/befreiung-von-der-rentenversicherungspflicht/
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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