Expertenforum - Nettoentgelt privat Versicherte für Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber

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  • 01
    Nettoentgelt privat Versicherte für Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber

    Liebes Team,


    eine privat Versicherte erhält netto 5.142,90 € ausgezahlt (inkl. 273,14 € Zuschuss zur privaten KV/PV). Das Lohnprogramm DATEV weist bei der Berechnungsgrundlage des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld aber nun ein Nettoentgelt i.H.v. 4.596,63 € aus (also 2x 273,14 € abgezogen AG-Anteil + AN-Anteil), stellt die privat Versicherte also einer gesetzlich Versicherten gleich und bekommt darauf berechnet auch nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das heißt, bei der Arbeitnehmerin sind als Nettoentgelt alle Arbeitnehmeranteile in allen Versicherungszweigen abgezogen worden (KV,PV,RV,AV), zahlt aber selbst den vollen Beitrag an die private KV weiter. Ist das richtig so, dass ich als Nettoentgelt nur die 4.596,63 € ansetze und gibt es da eine Rechtsgrundlage, die ich der Arbeitnehmerin mitteilen kann, warum wir genau so rechnen wie bei einer gesetzlich Versicherten?


    Danke

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Nettoentgelt privat Versicherte für Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    Ihre Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Nettoentgelt privat Versicherte für Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Berechnung der für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld maßgeblichen Nettovergütung sind die von der Arbeitnehmerin zu entrichtenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung abzüglich der vom Arbeitgeber zu leistenden Zuschüsse nicht abzuziehen. Dies hat zuletzt das Landessozialgericht Hessen im Urteil vom 28. September 2023 (L 8 KR 485/19) bestätigt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Nettoentgelt privat Versicherte für Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber

    Liebes Team,


    d.h., DATEV hat das Nettoentgelt falsch ausgewiesen und es hätte als Berechnung für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die 5.142,90 €, also der tatsächliche Auszahlungsbetrag, angesetzt werden müssen? Das heißt, 4.596,63 € + 273,14 € AG-Anteil pKV/PV + 273,14 € AN-Anteil pKV/PV = 5.142,90 €? Wundert mich, dass so ein großer Anbieter das dann falsch berechnet. Danke.

  • 05
    RE: Nettoentgelt privat Versicherte für Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Ob die Berechnung bei der DATEV fehlerhaft ist, kann ich nicht beurteilen.


    Richtig ist aber, dass von der jeweiligen Nettovergütung die Aufwendungen für die private Krankenversicherung abzüglich des Arbeitgeberanteils nicht abzuziehen ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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