Expertenforum - Neue Krankheit im Anschluss an eine Krankheit ohne Lohnfortzahlung

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  • 01
    Neue Krankheit im Anschluss an eine Krankheit ohne Lohnfortzahlung

    Guten Tag, wir haben einen Arbeitnehmer, der seit April krank ist. Die AU geht bis 26.06.2024 und er ist schon lange aus der Lohnfortzahlung.

    Am 27.06.2024 meldet der Arbeitnehmer sich weiter krank, allerdings mit einer anderen Erkrankung. Müssen wir jetzt wieder Gehalt zahlen?

    Ich glaube, wir müssen es nicht, weil eine neue Krankheit hinzugekommen ist, bin mir aber nicht sicher.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    Maren Eggers

  • 02
    RE: Neue Krankheit im Anschluss an eine Krankheit ohne Lohnfortzahlung

    Sehr geehrte Frau Eggers,

    Ihre Anfrage betrifft den Bereich Entgeltfortzahlung und somit das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir diesbezüglich nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Die im Entgeltfortzahlungsgesetz beschriebenen Ansprüche beziehen sich grundsätzlich auf jede Erkrankung. Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitsunfähigkeitszeiten, welche als Erstbescheinigung – und mit abweichender Diagnose – unmittelbar oder nur unterbrochen durch ein Wochenende an eine andere Erkrankung anschließen.
     
    Aufgrund der fehlenden Informationen zum Einzelfall ist uns eine umfassendere Antwort leider nicht möglich. Bitte besprechen Sie die individuellen Gegebenheiten dieses Vorgangs direkt mit der zuständigen Krankenkasse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam
     

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