Expertenforum - Normale Teilzeitbeschäftigung oder Beschäftigung als Werkstudent

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  • 01
    Normale Teilzeitbeschäftigung oder Beschäftigung als Werkstudent

    Guten Tag,


    wir überlegen eine Person befristet für ein Jahr als Unterstützung einzustellen. Sie ist zurzeit eine Studentin, die gerade ihre Bachelorarbeit schreibt und voraussichtlich im Juli das Studium beenden wird.


    Eingestellt werden soll sie mit 19,5 Stunden pro Woche.


    Kann die Person auf den Werkstudentenstatus verzichten? Muss sie bis zur Beendigung des Studiums mit dem dem Personengruppenschlüssel 106 und dem SV-Schlüssel 0100 eingestellt werden und anschließend in eine normale Beschäftigung umgeschlüsselt werden? Oder kann sie auch direkt mit der 1111 geführt werden?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Normale Teilzeitbeschäftigung oder Beschäftigung als Werkstudent

    Hallo LM-Personal,
     
    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
     
    Solange die betroffene Person monatlich mehr als 556,00 € verdient, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, gehört sie vom Erscheinungsbild her zum Personenkreis der Werkstudenten. Damit besteht in diesen Fällen (alternativlos) Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.
     
    Der Arbeitgeber hat also die versicherungsrechtliche Beurteilung jeweils nach den vorgenannten Kriterien vorzunehmen. Ein „Verzicht“ auf die Werkstudentenregelung durch die betroffene Person ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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