Guten Tag,
wir überlegen eine Person befristet für ein Jahr als Unterstützung einzustellen. Sie ist zurzeit eine Studentin, die gerade ihre Bachelorarbeit schreibt und voraussichtlich im Juli das Studium beenden wird.
Eingestellt werden soll sie mit 19,5 Stunden pro Woche.
Kann die Person auf den Werkstudentenstatus verzichten? Muss sie bis zur Beendigung des Studiums mit dem dem Personengruppenschlüssel 106 und dem SV-Schlüssel 0100 eingestellt werden und anschließend in eine normale Beschäftigung umgeschlüsselt werden? Oder kann sie auch direkt mit der 1111 geführt werden?
Vielen Dank im Voraus!