Sehr geehrte Damen und Herren, wir würden unseren geringfügig angestellten Mitarbeitenden gern einen pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschuss gewähren. Sehe ich das richtig, dass wir diesen Zuschuss auszahlen können, ohne dass das eine Auswirkung auf die Geringfügigkeitsgrenze und damit auf die SV-Freiheit des Minijobs hat? Vielen Dank für Ihre Zeit und Rückmeldung.
Expertenforum - Pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss ohne Anrechnung auf die Geringfügigkeitsgrenze möglich
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Pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss ohne Anrechnung auf die Geringfügigkeitsgrenze möglich
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RE: Pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss ohne Anrechnung auf die Geringfügigkeitsgrenze möglich
Guten Tag,
bei der Prüfung der geringfügig entlohnten Beschäftigung wird auf das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung abgestellt.
Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt werden, sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG tatsächlich pauschal erhebt.
In Ihrem Sachverhalt wird ein pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss (§ 40 Abs. 2 EStG) zusätzlich zur Vergütung einer geringfügigen Beschäftigung gezahlt.
Dieser pauschalversteuerte Zuschuss stellt kein Arbeitsentgelt dar und wird bei der Ermittlung des Arbeitsentgeltes zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung daher nicht berücksichtigt.
Insoweit teilen wir Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
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