Liebes Expertenteam,
ich habe einen Mitarbeiter mit einem E-Firmenwagen. Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil ist ein Bruttolistenpreis von 9.500 €. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt 95 €. Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 0,03 % von 9.500 € x 11 km = 31,35 €. Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann vom Arbeitgeber pauschal mit 15% versteuert werden. 0,30 € * 11 km * 15 Arbeitstage = 49,50 €. Ich würde dann die kompletten 31,35 € pauschal versteuern, ist das richtig?
Kann der AN die Fahrten zur Arbeit trotz der Pauschalversteuerung durch den AG bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße aus Warendorf
Birgit Farwick