Expertenforum - Pauschalversteuerung geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

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  • 01
    Pauschalversteuerung geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

    Liebes Expertenteam,

    ich habe einen Mitarbeiter mit einem E-Firmenwagen. Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil ist ein Bruttolistenpreis von 9.500 €. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt 95 €. Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 0,03 % von 9.500 € x 11 km = 31,35 €. Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann vom Arbeitgeber pauschal mit 15% versteuert werden. 0,30 € * 11 km * 15 Arbeitstage = 49,50 €. Ich würde dann die kompletten 31,35 € pauschal versteuern, ist das richtig?

    Kann der AN die Fahrten zur Arbeit trotz der Pauschalversteuerung durch den AG bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße aus Warendorf


    Birgit Farwick

  • 02
    RE: Pauschalversteuerung geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der Fragestellung ist ein "Bruttolistenpreis von EUR 9.500" genannt. Wir unterstellen, dass es sich dabei nicht um den Bruttolistenpreis, sondern um die (für E-Fahrzeuge geminderte) Berechnungsgrundlage handelt und bitten ansonsten um Hinweis.


    Der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann wie von Ihnen vorgesehen (1) mit EUR 31,35 pauschaliert und (2) mit einem Steuersatz von 15 % pauschal versteuert werden.


    Die pauschalierte Lohnsteuer hindert den Arbeitnehmer nicht daran, im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung den Werbungskostenbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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