Hallo Experten,
gibt es mittlerweile Klarstellungen von den Spitzenverbänden, ob wegen Wegfall der 100 € - Grenze für 20%-PauschSteuer bei Gruppen-UVs, hier auch künftig unbegrenzt SV-Freiheit vorliegt?
Bisher lag die Grenze lohnsteuerlich bei 100 Euro , somit auch sv-rechtlich. (bis Ende 2023)
Seit 2024 ist mit 20% unbegrenzt pauschal zu verlohnsteuern, wenn eine Gruppen-UV vorliegt. Die Frage von mir lautet, ob auch die SV hier "nachgezogen" hat und selbige Auffassung für SV vertritt.
Danke vorab für eine Auskunft,
VG
TOM_MGG