Sehr geehrte Damen und Herren,
der Personalrat ( von Stadtverwaltung und Stadtwerke) wird für Personrats tätigen 2 Tage in der Woche von den Stadtwerken freigestellt. In diesen zwei Tagen macht er bei uns im Hause Personalratstätigkeiten für
Stadtwerke und Stadtverwaltung. Er ist bei den Stadtwerken angestellt nicht Stadtverwaltung. Kann die Stadtwerke eine Rechnung stellen für den Entgeltausfall? Oder was ist noch zu beachten? Sollte die Stadtwerke auch einen Vereinbarung mit dem Mitarbeiter abschließen?
Vielen Dank.