Hallo,
wir haben hier einen deutschen Staatsbürger, der seit über 8 Jahren in der Schweiz lebt und jetzt mit uns einen Arbeitsvertrag als Facharzt mit einem Arbeitszeitanteil von 20% geschlossen hat. 50% der Arbeitszeit erledigt er im mobilen Arbeiten von seinem Wohnort in der Schweiz aus. Nach dem DBA Schweiz ist er wohl Grenzgänger, da die KM-Grenze aufgehoben wurde. Daher haben wir ihn als beschränkt steuerpflichtig mit der Sonderregel für die Schweiz (4,5% pauschale Lohnsteuer) angelegt. Eine entsprechende Bescheinigung der schweizerischen Steuerbehörde liegt uns vor.
Nun stellt sich uns aber die sozialversicherungsrechtliche Frage. Der Mitarbeiter über 60 Jahre alt und arbeitet bei uns in Berlin an einem Tag in der Woche nach seiner Sprechstunde fährt er auch wieder nach Hause in die Schweiz. Leider wissen wir gerade nicht ob er in der Schweiz ein weiteres Anstellungsverhältnis hat oder andere Einkünfte bezieht. Dies ist aber beim Mitarbeiter angefragt. Der Mitarbeiter hat sich auch schon in der Schweiz um seine Krankenversicherung gekümmert.
Können Sie uns bitte sagen, wie der deutsche Arbeitslohn in den 4 Zweigen der Sozialversicherung zu betrachten ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Sylvia Möller