Sehr geehrtes Team der AOK,
ich habe folgenden Fall: Eine deutsche Arbeitnehmerin mit Wohnsitz in Deutschland hat in Deutschland einen Nebenjob mit 550 Euro.
Außerdem hat die Arbeitnehmerin eine 40-Stunden-Hauptbeschäftigung in Österreich.
Wenn die A1 Bescheinigung von Österreich vorliegt wird die Arbeitnehmerin in Deutschland mit dem BGRS 0000 geführt . Aber welcher PGRS muss verwendet ( PGRS 101, 109, 190) werden?
Und wo wird die Arbeitnehmerin gemeldet: Bei der Krankenkasse mit BGRS 0000 oder bei der Minijobzentrale mit BGRS 0000?
Vielen Dank im Voraus.
HeidiG.