Mitarbeiter geb. am 10.07.1960 arbeitet im Übergangsbereich und erhält eine Erwerbsminderungsrente aufgrund Schwerbehinderung (GDB 50).
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Mitarbeiter geb. am 10.07.1960 arbeitet im Übergangsbereich und erhält eine Erwerbsminderungsrente aufgrund Schwerbehinderung (GDB 50).
Welche Personengruppe/SV Schlüssel erhält dieser Mitarbeiter?
Guten Tag,
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat keine Auswirkungen auf die Beitragsgruppen in der Sozialversicherung. Hier ist bei Weiterbeschäftigung der Personengruppenschlüssel „101“ und die Beitragsgruppe „1111“ bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu verwenden.
Ab dem Zeitpunkt der Zubilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht. Bei der Beitragsberechnung ist jedoch zu beachten, dass die Bezieher voller Erwerbsminderungsrenten keinen Anspruch auf Krankengeld haben und somit der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden ist (Beitragsgruppe 3). Außerdem führt der Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet demzufolge „3101“ (Personengruppenschlüssel „101“) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
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