Guten Tag,
wir haben eine Lohnpfändung eines Arbeitnehmers erhalten. In der Pfändung ist angegeben dass der Selbsterhalt 1300,00 Euro beträgt.
Meine Frage hierzu:
Handelt es sich hierbei um den Überweisungsbetrag den der Arbeitnehmer erhält?
Hintergrund ist, dass unser Mitarbeiter noch Pensionskassenbeiträge (Eigenanteil) vom Netto sowie ein Arbeitgeberdarlehen vom Netto abgezogen bekommt.
Für eine Rückmeldung bedanke ich mich bereits um Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heike