Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Bewerbung für ein 30 tägiges Pflegepraktikum ohne Entgelt. Sie hat sich für das Studium Zahnmedizin beworben und für den ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ist ein Pflegedienst von einem Monat nachzuweisen. Diesen möchte sie jetzt gern vor dem Studium absolvieren. Ist dies korrekt, dass wir dies als vorgeschriebenes Pflichtpraktikum/Vorpraktikum definieren und
KV-/PV-Pflicht als Praktikantin oder Praktikant
RV-/ALV-Pflicht als zur Berufsausbildung Beschäftigte oder Beschäftigter
mit der PGR 105 melden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Fels