Liebes Expertenforum,
besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn während eines Krankenhausaufenthalts nach Aktenlage erstmals über die Pflegestufe entschieden wird, der Versicherte aber während des Krankenhausaufenthalts verstirbt, der Versicherte also keinen Tag zuhause gepflegt wurde? Eine Pv-Mitarbeiterin sagte, dass für 28 Tage gezahlt werden muss, eine andere sagte nun, dass kein Anspruch besteht. Was ist korrekt und was ist die Rechtsgrundlage? Danke