Expertenforum - Pflegegeld bei Krankengeld

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  • 01
    Pflegegeld bei Krankengeld

    Liebes Expertenforum,


    besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn während eines Krankenhausaufenthalts nach Aktenlage erstmals über die Pflegestufe entschieden wird, der Versicherte aber während des Krankenhausaufenthalts verstirbt, der Versicherte also keinen Tag zuhause gepflegt wurde? Eine Pv-Mitarbeiterin sagte, dass für 28 Tage gezahlt werden muss, eine andere sagte nun, dass kein Anspruch besteht. Was ist korrekt und was ist die Rechtsgrundlage? Danke

  • 02
    RE: Pflegegeld bei Krankengeld

    Guten Tag,

    Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige mit Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 in häuslicher Umgebung ihre Pflege durch selbst beschaffte private Pflegepersonen sicherstellen (§ 37 SGB XI).
     
    Wurde die Pflegebedürftigkeit während einer vollstationären Krankenhausbehandlung festgestellt und besteht die Pflegebedürftigkeit nach Gutachterangaben auch erst ab diesem Zeitpunkt, so wird das Pflegegeld erst ab dem Tag der Krankenhausentlassung in die häusliche Umgebung gezahlt. Dies ergibt sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften der Pflegeversicherung, hier zu § 37 SGB XI.
     
    Aus dem genannten Beispiel geht hervor, dass die Pflegebedürftigkeit erstmals während eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes festgestellt wurde und der Pflegebedürftige im Krankenhaus verstorben ist. Demnach fand zu keinem Zeitpunkt eine Pflege in häuslicher Umgebung durch eine private Pflegeperson statt. Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht also nicht.
     
    Eine Weiterzahlung von Pflegegeld in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung ist nur dann möglich, wenn der Anspruch auf das Pflegegeld bereits schon vor dem Krankenhausaufenthalt bestand. Das heißt, dass die pflegebedürftige Person schon vorher mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft war und Pflegegeld bezog (§ 34 Abs. 2 S. 2 SGB XI).  
     
    Daraus ergibt sich, dass in dem von Ihnen beschriebenen Beispiel kein Anspruch auf die Zahlung von Pflegegeld besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

     
     

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