Liebes Experten-Team,
betreffend der Änderung der Abwicklung zur Pflegeversicherung (01.07.2023) haben wir festgestellt, dass die Daten im Abrechnungsprogramm nicht richtig abgegriffen wurden, da es die Möglichkeit gibt mehrere Umsetzungsvarianten durchzuführen, die uns bislang nicht eindeutig bekannt waren.
Es sind Daten in zwei Masken angelegt (Angaben der Kinder mit Geb. Datum und in der anderen Maske lediglich die Anzahl der Kinder). Allerdings überwiegt die Eingabe einer Maske (Anzahl der Kinder ohne Angaben von Geb. Datum).
Wir wollten uns rückversichern, inwieweit eine Rückrechnung bis einschl. 01.07.2023 erfolgen muss bzw. ob es hierfür auch eine Übergangsregelung gibt, wie solche Themen zu berücksichtigen sind? Überwiegend haben durchaus ggf. die Mitarbeiter zu wenig Beiträge gezahlt, da auch Kinder, die bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben in der Anzahl der Kinder mit aufgeführt sind.
Vereinzelt werden sicherlich Änderungen vorkommen, so dass Korrekturmeldungen von DEÜV Jahresmeldungen etc. erzeugt werden. Steuerlich würde sich sicherlich die Änderung sich auf die Lohnsteuerbescheinigung 2024 auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
PersobueroSC