Sehr geehrte Team,
ich habe eine Personaleinstellung mit Angaben zu einem leiblichen Kind sowie zu einem Stiefkind.
Die Geburtsurkunde des leiblichen Kindes sowie die des Stiefkindes liegen vor. Welcher Nachweis für das Stiefkind muss vom Mitarbeiter noch vorgelegt werden, damit ein Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung vom Arbeitgeber anerkannt werden kann. Das Pflegekind ist 24 Jahre alt und hat lt. Meldebescheinigung eine Hauptwohnung in Passau und die Nebenwohnung beim Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat die Steuerklasse IV mit 1,0 Kinderfreibetrag. Gibt es hier einen 0,25 % Abschlag in der Pflegeversicherung?
Vielen Dank im Voraus.