Expertenforum - Pflegezeit 6 Monate und Abmeldung

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  • 01
    Pflegezeit 6 Monate und Abmeldung

    Die Versicherung wird in dieser Zeit (vollständige Freistellung) selbst getragen?

  • 02
    RE: Pflegezeit 6 Monate und Abmeldung

    Hallo Minnie05,
     
    um in Ihrem Fall eine Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu konkretisieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Pflegezeit 6 Monate und Abmeldung

    Ein MA beansprucht Pflegezeit für ca. 6 Monate und ist vollständig freigestellt von der Arbeit.

    -Meldung 30 zum Vortag?

    - Seine Versicherungsbeiträge muss er dann selbst tragen?

  • 04
    RE: Pflegezeit 6 Monate und Abmeldung

    Hallo Minnie05,
     
    nimmt der Mitarbeiter Pflegezeit gem. § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) für längstens sechs Monate in Anspruch, endet – trotz des arbeitsrechtlichen Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses – sozialversicherungsrechtlich das Beschäftigungsverhältnis mit dem Tag vor Beginn der Pflegezeit. Dabei ist - wie von Ihnen bereits gemutmaßt - eine Abmeldung mit dem Meldegrund „30“ zu übermitteln.
     
    Sofern während der Pflegezeit kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz (z.B. eine Familienversicherung) möglich ist, wird der Versicherungsschutz im Rahmen einer „obligatorischen Anschlussversicherung“ als freiwillige Krankenversicherung weitergeführt. Die dafür zu entrichtenden Beiträge sind grundsätzlich von dem Mitarbeiter selbst zu zahlen.

    In einem solchen Fall besteht jedoch die Möglichkeit, bei der zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu beantragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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