Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Beschäftigter hat im Zeitraum 06.11.2023 – 10.11.2023 sowie 13.11.2023 – 17.11.2023 Pflegezeit in Anspruch genommen und befand sich anschließend vom 18.11.2023 bis 15.12.2023 im unbezahlten Urlaub.
Welche DEÜV Meldungen sind zu veranlassen?
Vielen Dank.