Hallo,
wir bekommen vom 05.05.2025 - 05.07.2025 eine Studentin, die an einer Hochschule in Frankreich eingeschrieben ist. In diesem Rahmen muss sie ein Auslandspraktikum von zwei Monaten absolvieren.
Muss sich die Studentin in diesem Zeitraum bei einer deutschen Krankenkasse versichern? Mit welcher Personengruppe und welchem Beitragsgruppencode müssen wir sie schlüsseln? Sie soll eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro pro Monat erhalten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.