Hallo Expertenteam,
wenn ein Praktikant sein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum in einem Betrieb ableistet und von der Hochschule exmatrikuliert wird,
a) wie wird er ab dem Datum der Exmatrikulation sozialversicherungsrechtlich beurteilt?
b) ist ab diesem Zeitpunkt der Mindestlohn zu zahlen?
c) verschweigt der Praktikant die Exmatrikulation gegenüber dem Arbeitgeber ist dieser dennoch nach Kenntnisnahme verpflichtet, ggfs. Mindestlohn und SV-Beiträge nachträglich zu entrichten?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung
Payroll_HR_2024