Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem neuen Mitarbeiter, der ab 01.06 angestellt ist.
Er ist 30 Jahre alt und war bisher privat krankenversichert.
Mit seinem neuen Entgelt unterschreitet er zukünftig die Jahresarbeitsentgeltgrenze und fällt daher meines Erachtens wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter überschreitet er in 2024 mit dem Gehalt seines ehemaligen Arbeitgebers und dem Gehalt jetzt wohl doch die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Kann der Mitarbeiter also in 2024 noch in der privaten Krankenkasse bleiben?
Oder ist für die Beurteilung nur das zukünftige Entgelt zu betrachten und er muss sich direkt um die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bemühen?
Vielen Dank!