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  • 01
    PKV

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Beschäftigten der über 55 Jahre alt ist und bisher immer pflichtversichert war. Aufgrund einer Lohnerhöhung übersteigt er die JAE von diesem Jahr und voraussichtlich vom nächsten Jahr. Wenn der Mitarbeiter sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, bis zu welchem Zeitpunkt wäre ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche möglich? Innerhalb der nächsten 5 Jahre also z.B. PKV ab 01.01.2025 Wechsel in die gesetzliche bis 31.12.2023 möglich?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: PKV

    Hallo Personal_BW,
     
    zunächst einmal bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Forums
    kein verbindliches Datum mitteilen können, bis zu welchem Zeitpunkt eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu realisieren ist.
     
    Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht möglich. Gleiches gilt für den Bereich der Pflegeversicherung.
     
    In Ihrem Fall wären bei Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht die Regelungen des § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V zu beachten.
    Demnach wird Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können. Der Ausschluss von der Versicherungspflicht ([bzw. der] Versicherungsfreiheit) verhindert sowohl den erstmaligen Zugang als auch die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ohne ausreichende Vorversicherungszeiten. Die Regelung dient der gebotenen klaren Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zum Schutz der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten.

    Danach bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb der Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit, also zwei Jahre und sechs Monate, krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig waren.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

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