Liebe Expertinnen und Experten,
als Arbeitgeber zahlen wir einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 50 % bzw. maximal 421,77 EUR (zuzüglich Pflegeversicherungszuschuss).
Aktuell haben wir den Fall, dass eine privat versicherte Person in Mutterschutz geht. Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, weiterhin den Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen?
Nach unserem Verständnis werden im Mutterschutzfall – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – keine Arbeitgeberbeiträge zur Versicherung geleistet. Wir finden jedoch keine eindeutigen Informationen dazu.
Können Sie uns hier weiterhelfen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!