Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Einstellung von einem Praktikanten. Der Praktikant ist ein Student, der in Amerika studiert. Eine Studienbescheinigung liegt vor. Es handelt sich um kein vorgeschriebenes Praktikum. Da das Praktikum nur auf zwei Monate befristet ist, begleitend zur Hochschulausbildung und beim Ausbilder noch kein Praktikum bestanden hat, findet das Mindestlohngesetz keine Anwendung. Nun ist der Praktikant privat krankenversichert.. Ist das ein Problem? Er soll bei einer 40 Std./Woche 1.000,00 € pro Monat bekommen. Somit bin ich aus der Geringverdienergrenze raus und in der Sozialversicherungspflicht - in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Oder: kann ich ihn als kurzfristigen Beschäftigten abrechnen?
Bin ich dann, wenn ich ihn als kurzfristigen Beschäftigten abrechne, wieder im Mindestlohngesetz drin?
Mit freundlichen Grüßen
WS GmbH