Hallo Expertenforum !
Ich habe folgendes Anliegen:
Französischer Staatsbürger, der in den USA studiert, macht ein freiwilliges Praktikum/Zwischenpraktikum in Berlin für genau 3 Monate.
Ein Praktikumsvertrag mit den folgenden Konditionen liegt vor:
- 520€ monatlich Unterhaltsbeihilfe
- 40 Std/ Woche
- Praktikumsort: Berlin
Wie in der Lohnabrechnung zu behandeln?
Ist der Praktikant als
Arbeitnehmertyp 4 (geringf. Beschäft. (arb.), ggf. Pauschalierung ) und
Personengruppe 109 (geringf. entlohnte Beschäftigung nach §8 Abs. 1Nr. 1 SGB IV) zu betrachten ?
Ist der Beitragsgruppenschlüssel 6-5-0-0 anzuwenden?
Ist die Pauschalierung in der RV bei Praktika gestattet ?
Danke im Voraus!