Expertenforum - Praktikant

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Praktikant

    Hallo Expertenforum !


    Ich habe folgendes Anliegen:


    Französischer Staatsbürger, der in den USA studiert, macht ein freiwilliges Praktikum/Zwischenpraktikum in Berlin für genau 3 Monate.


    Ein Praktikumsvertrag mit den folgenden Konditionen liegt vor:

    - 520€ monatlich Unterhaltsbeihilfe

    - 40 Std/ Woche

    - Praktikumsort: Berlin


    Wie in der Lohnabrechnung zu behandeln?


    Ist der Praktikant als

    Arbeitnehmertyp 4 (geringf. Beschäft. (arb.), ggf. Pauschalierung ) und

    Personengruppe 109 (geringf. entlohnte Beschäftigung nach §8 Abs. 1Nr. 1 SGB IV) zu betrachten ?


    Ist der Beitragsgruppenschlüssel 6-5-0-0 anzuwenden?

    Ist die Pauschalierung in der RV bei Praktika gestattet ?


    Danke im Voraus!

  • 02
    RE: Praktikant

    Hallo Kateryna.S,

    freiwillige Praktika sind aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.

    Werden nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausgeübt, gelten die beitragsrechtlichen Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Beiträge zur Rentenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wären daher zu zahlen (Personengruppenschlüssel „109“, Beitragsgruppenschlüssel „6100“ sofern gesetzlich krankenversichert).

    Es besteht jedoch die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
    Hat sich der gesetzlich krankenversicherte Student von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, findet der Beitragsgruppenschlüssel „6000“ Anwendung, da nach § 172 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VI die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende gilt, die während der Dauer eines Studiums ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten.

    Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob ggf. die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen  

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Praktikant

    Vielen Dank für die rasche Antwort.


    Einiges möchte ich noch nachfragen.


    Reicht das Formular "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" der Minijob-Zentrale für die Rentenversicherungsbefreiung aus?


    "gesetzlich Krankenversichert" -> Praktikant hat kein KV+PV im klassischen Sinne; der Arbeitnehmer ist französischer Staatsbürger und studiert in USA. Er hat keine gesetzliche/private KV+PV in Deutschland und ist nicht familienversichert.


    Beitragsgruppenschlüssel „6000“ - ist hier die BUN-Knappschaft als gesetzliche Krankenkasse zu nehmen ?


    Danke im Voraus


    bG

    Kateryna

  • 04
    RE: Praktikant

    Hallo Kateryna,

    das Formular „Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" der Minijob-Zentrale ist in einem solchen Fall zu nutzen. Sofern tatsächlich ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland nicht besteht, entfällt der pauschale Krankenversicherungsbeitragsbeitrag. Eine Nutzung des Beitragsgruppenschlüssels „0000“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „109“ (an die Minijob-Zentrale) kann bei Nutzung im Abrechnungsprogramm zu Schwierigkeiten führen. Die Anwendung des Personengruppenschlüssels „190“ (an eine nach §§ 173 SGB V ff. wählbare Krankenkasse) wäre hier nach unserer Einschätzung durchaus zielführend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam     
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.