Expertenforum - Praktikant im Studium

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  • 01
    Praktikant im Studium

    Hallo,


    wir haben einen Werkstudent der ein freiwilliges Orientierungspraktikum für 3 Monate während des Studium macht. Er erhält eine Vergütung von 800 € und arbeitet 40 h wöchentlich.

    Welche Beitragsgruppe ist hier zu Grund zu legen und fällt er als Praktikant in die Gleitzone?


    Vielen Dank und beste Grüße

    Mona

  • 02
    RE: Praktikant im Studium

    Guten Tag,
     
    für Praktika, die während des Studiums ausgeübt werden, ohne dass sie in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, sind die „normalen“ sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu beachten, inklusive der Prüfung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen, kurzfristigen Beschäftigungen und Werkstudenten. Kommen diese Sonderfälle nicht zum Tragen, besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
    Die Regelungen des Übergangsbereich sind ebenfalls anzuwenden.
     
    Bezogen auf Ihren Sachverhalt ist eine Meldung der VA 101 mit der Beitragsgruppe 1111 zu melden, soweit nicht die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung vorliegen. Der Übergangsbereich ist anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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