Expertenforum - Praktikant ohne Entgelt von der Bundeswehr

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  • 01
    Praktikant ohne Entgelt von der Bundeswehr

    Guten Tag,

    wir haben einen Praktikanten eingestellt, der von uns als Arbeitgeber kein Entgelt erhält, da die Bundeswehr sein Gehalt bezahlt, während er sein einjähriges Praktikum bei uns absolviert. Unser Praktikant ist bei der Heilfürsorge der Bundeswehr krankenversichert. Es stellt sich nun die Frage nach der korrekten Verbeitragung. Angelehnt an einen ähnlich gelagerten Fall habe ich den Personengruppenschlüssel 105 und den Beitragsgruppenschlüssel 0110 gewählt.

    Ich habe die Steuerungen im Abrechnungsprogramm so gesetzt, dass er KV-befreit und als Umschüler ohne Entgelt als Arbeitnehmer keine Beiträge zahlt, wir als Arbeitgeber aber für 1% der monatlichen Bezugsgröße (37,45€) AV und RV abführen. Ist das so korrekt?

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Praktikant ohne Entgelt von der Bundeswehr

    Guten Tag,
     
    die Versicherungspflicht von Praktikanten ist ohne nähere Angaben zum Praktikum schwer zu beantworten.
     
    Wir unterstellen, dass der Praktikant ein in einer Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum bei Ihnen durchführt und (noch) nicht immatrikuliert oder in Ausbildung ist. In diesem Fall handelt es sich um eine vorgeschriebenes Vorpraktikum.  Wenn die vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt ausgeübt wird, unterliegen die Praktikanten der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
    Wird kein Entgelt gezahlt, erfolgt die Beitragsberechnung aus einem fiktiven Entgelt. Die monatliche Bemessungsgrundlage ist 1% der monatlichen Bezugsgröße in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge trägt der Arbeitgeber allein.
     
    Trifft diese Annahme zu, ist der von Ihnen bereits erwähnte Personengruppenschlüssel 105 und der Beitragsgruppenschlüssel 0110 zu verwenden. Die Beiträge werden aus dem fiktiven Entgelt von 1% der Bezugsgröße berechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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