Guten Tag,
ein Mitarbeiter ist bei uns in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis tätig und bezieht nach 6-Wöchiger Krankheit Lohnersatzleistungen. Er lebt derzeit stationär in einer Klinik und nimmt an einer Entwöhnungstherapie teil.
Die Klinik hat nun mit uns einen Praktikumsvertrag zur Arbeitserprobung im Rahmen der Entwöhnungstherapie für 12 Wochen geschlossen.
Vertragsgegenstand ist die praxisbezogene Arbeitserprobung zur Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation.
Auf was müssen wir aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht achten? Ist ein Praktikantenvertrag während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses möglich? Wir haben auf diesem Gebiet keinerlei Erfahrung.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
die Personalverwaltung