Sehr geehrte Damen und Herren, eine französische Studentin soll in Deutschland im Rahmen des Studiums ein 2 monatiges Pflichtpraktium absolvieren (5 Tage je 8 Std.), sie soll pro Monat 400,00 € erhalten, da der Mindestlohn nicht zu beachten ist. Ich würde die Studentin als Minijobber abrechnen mit den pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung. Ist auch hier eine Befreiung von der RV-Pflicht der AN notwendig?
Vielen Dank Kluge